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   BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56   

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https://dejure.org/1957,886
BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,886)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1957 - VIII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,886)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 (https://dejure.org/1957,886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 543
  • WM 1957, 401
  • DB 1957, 185
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56
    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 1954 (BGHZ 14, 306 = NJW 1954, 1684) die Vereinbarung in Nr. 6 des Vertrages rechtlich als eine Wertsicherungsklausel gewertet und daraus im Hinblick auf § 3 Satz 2 des Währungsgesetzes gefolgert, daß sie der Genehmigung durch die Landeszentralbank von Bayern bedürfe, um wirksam zu werden Die Bank habe - so ist im angefochtenen Urteil weiter ausgeführt - die Genehmigung bisher weder erteilt noch verweigert.

    Demnach ist - ebenso wie in BGHZ 14, 306 [311] - Maßstab für die Entschädigung des Klägers eine sachfremde Leistung, eine Leistung nämlich, die einer bestimmten Beamtengruppe als Besoldung zusteht.

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56
    Das würde vielmehr nur dann zutreffen, wenn der Eingriff in die Forderung unumgänglich scheint, um ein mit Treu und Glauben schlechthin unvereinbares Ergebnis zu vermeiden; wenn also die Erfüllung sich im vorliegenden Fall etwa dahin auswirkte, daß die Rentabilität des gepachteten Grundstücks für die Beklagten und insbesondere die des Bäckereibetriebes als ihrer Haupteinnahmequelle in Frage gestellt, mindestens aber das grundsätzliche Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in unerträglicher Weise gestört wäre (Soergel BGB 8. Aufl. § 242 Anm. D I 1 und VI 2, ferner u.a. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1951, Abschnitt IV 4 der Entscheidungsgründe [NJW 1951 S 836]).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    c) Der neue Hauptantrag kann auch nicht mit der Begründung in das Berufungsverfahren eingeführt werden, wegen des in erster Instanz geltend gemachten, hilfsweise weiterverfolgten Klageanspruchs entstehe eine nachträgliche objektive Klagehäufung in Eventualstellung (§ 260 ZPO), die wie eine Klageänderung zu behandeln sei (BGH, Urteile vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56, WM 1957, 401 unter C = NJW 1957, 543; vom 29. April 1981 - VIII ZR 157/80, WM 1981, 798 unter II 1 a), und es lägen die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung (§ 263 ZPO) vor.
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage kann sich nur derjenige berufen, in dessen Person eine gewisse Zumutbarkeitsschwelle überschritten ist, an deren Vorliegen ein strenger Maßstab anzulegen ist (RGZ 168, 121, 126; BGH WM 1969, 335 m 337; BGH WM 1973, 752, 753; Senatsurteil vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 = WM 1957, 401, 402).
  • BGH, 06.11.2020 - LwZR 5/19

    Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung eines für längere Zeit als zwei Jahre

    Dabei hat der Senat das teilweise Obsiegen bzw. Unterliegen anhand der über den 31. Oktober 2019 hinausgehenden Pachtzeit bemessen, und zwar auch im Hinblick auf die Kosten der ersten Instanz (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56, NJW 1957, 543; Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 92 Rn. 3).
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